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VerfGH Sachsen, 24.04.2003 - 35-IV-01 |
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- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 49-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2003 - 35-IV-01
Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen genügt ebensowenig wie ein Verweis auf Verfahrensakten oder die Übersendung von Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf 49-IV-99 - st.Rspr.). - VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 52-IV-99
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.04.2003 - 35-IV-01
Auch Art. 36 SächsVerf beinhaltet kein Grundrecht und kann damit nicht mit der Verfassungsbeschwerde als verletzt gerügt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - Vf. 52-IV-99).